Wählen gehen!

Informationen zur Kommunalwahl

Es wird schon eine kleine Her­aus­for­de­rung, wenn Sie am 13. Sep­tem­ber 2026 zu Ihrem Wahl­lo­kal gehen – oder zuvor per Brief­wahl ent­schei­den.
Neben der Wahl des Land­ra­tes oder der Land­rä­tin wer­den Sie näm­lich gebe­ten, auch an der Zusam­men­set­zung des Kreis­ta­ges, der Gemeinde- bzw. Stadt­räte, ggfs der Orts­räte und außer im Fle­cken Stey­er­berg auch an der Wahl der haupt­amt­li­chen Bürgermeister:innen mit­zu­wir­ken.
Meine Bitte:
Gehen Sie wäh­len! Ihre Stimme macht den Unter­schied.

8 gute Gründe, wählen zu gehen

Weil es Ihr Recht und Ihr Pri­vi­leg ist!
Durch die Wahl ent­sen­den wir als Gemein­schaft unsere Vertreter:innen. Arti­kel 20 des Grund­ge­set­zes ist die Grund­lage dafür, dass alle Wahl­be­rech­tig­ten aktiv an unse­rer Demo­kra­tie mit­wir­ken kön­nen.
Weil jede Stimme zählt!
Eine Wahl kann knapp aus­ge­hen. Dann kommt es auf jede ein­zelne Stimme an, um Kandidat:innen oder Par­teien, die Sie unter­stüt­zen möch­ten, zum Sieg oder zum Ein­zug in die kom­mu­na­len Gre­mien zu ver­hel­fen.
Weil andere ent­schei­den, wenn Sie nicht wäh­len!
Nicht abge­ge­bene Stim­men gehen ver­lo­ren. Wenn Sie nicht wäh­len gehen, ent­schei­den andere dar­über, wer Sie ver­tritt.
Weil Wah­len allen den glei­chen Ein­fluss ermög­li­chen!
Jede Stimme zählt gleich viel – unab­hän­gig von Ein­kom­men, Beruf oder sozia­lem Sta­tus. Das ist ein Pri­vi­leg, das es nicht über­all gibt.
Weil Kom­mu­nal­wah­len unmit­telb­war über Ihr täg­li­ches Leben bestim­men!
Poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen wir­ken sich direkt auf Ihr Leben aus. Wer wählt, bestimmt mit, wohin die Reise geht. In den kom­mu­na­len Gre­mien wer­den Ent­schei­dun­gen getrof­fen, die Sie – anders als zumeist bei Europa‑, Bun­des- oder Land­tags­wah­len – ganz unmit­tel­bar betref­fen. Ob die Kita neu gebaut, Ver­eins­ar­beit unter­stützt oder die Straße vor Ihrer Haus­tür saniert wird – all‘ das wird auf kom­mu­na­ler Ebene in den Rat­häu­sern oder im Kreis­haus ent­schie­den.
Weil Wäh­len unsere Demo­kra­tie leben­dig hält!
Demo­kra­tie lebt nicht nur von Insti­tu­tio­nen, son­dern in ers­ter Linie von Men­schen, die sie aktiv nut­zen und gestal­ten. Bei jeder Wahl zei­gen Sie: Sie tra­gen unser poli­ti­sches Sys­tem mit und wol­len mit­ge­stal­ten. Wer wählt, stärkt die Demo­kra­tie – wer es nicht tut, schwächt sie.
Weil Demo­kra­tie keine Selbst­ver­ständ­lich­keit ist!
In vie­len Län­dern auf der Welt dür­fen Men­schen nicht frei wäh­len – hier schon. Die­ses Recht wurde über Gene­ra­tio­nen erkämpft. Es zu nut­zen, heißt, es zu bewah­ren.
Weil Nicht­wäh­len aus Pro­test nicht funk­tio­niert!
Will ich einer Par­tei einen Denk­zet­tel ver­pas­sen, indem ich nicht wähle, funk­tio­niert das nicht. Meine Stimme fällt ein­fach unter den Tisch. Wähle ich hin­ge­gen, kann ich eine Par­tei klar der ande­ren vor­zie­hen.

Wer darf wählen?

Wahl­be­rech­tigt sind Deut­sche oder Staats­an­ge­hö­rige eines ande­ren EU-Mit­glieds­staa­tes, wenn sie am Wahl­tag 16 Jahre alt sind und
  • seit min­des­tens drei Mona­ten im Land­kreis Nien­burg ihren Wohn­sitz haben.
  • nicht auf­grund einer Gerichts­ent­schei­dung vom Wahl­recht aus­ge­schlos­sen sind sowie.
  • in ein Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen sind oder einen Wahl­schein haben.

Das gilt für alle Stim­men, die Sie zur Kom­mu­nal­wahl abge­ben dür­fen – also für Kreis­tag, Stadt- und Gemein­de­räte, Bürgermeister:innen und auch für die Wahl der Landrätin/des Land­rats!

Wie wird gewählt?

Infor­ma­tio­nen zum Ablauf der Wahl, wie Brief­wahl funk­tio­niert und alles wei­tere Wis­sens­werte zur Kom­mu­nal­wahl fol­gen, sobald durch die Wahl­be­hör­den alle Fest­le­gun­gen getrof­fen sind. Schauen Sie doch gele­gent­lich mal wie­der rein oder nut­zen Sie die Infor­ma­tio­nen auf den Sei­ten der Städte, Samt­ge­mein­den und Fle­cken, sowie der des Land­krei­ses Nien­burg.