Wählen gehen!
Informationen zur Kommunalwahl
Es wird schon eine kleine Herausforderung, wenn Sie am 13. September 2026 zu Ihrem Wahllokal gehen – oder zuvor per Briefwahl entscheiden.
Neben der Wahl des Landrates oder der Landrätin werden Sie nämlich gebeten, auch an der Zusammensetzung des Kreistages, der Gemeinde- bzw. Stadträte, ggfs der Ortsräte und außer im Flecken Steyerberg auch an der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeister:innen mitzuwirken.
Meine Bitte:
Gehen Sie wählen! Ihre Stimme macht den Unterschied.
8 gute Gründe, wählen zu gehen
Weil es Ihr Recht und Ihr Privileg ist!
Durch die Wahl entsenden wir als Gemeinschaft unsere Vertreter:innen. Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Grundlage dafür, dass alle Wahlberechtigten aktiv an unserer Demokratie mitwirken können.
Weil jede Stimme zählt!
Eine Wahl kann knapp ausgehen. Dann kommt es auf jede einzelne Stimme an, um Kandidat:innen oder Parteien, die Sie unterstützen möchten, zum Sieg oder zum Einzug in die kommunalen Gremien zu verhelfen.
Weil andere entscheiden, wenn Sie nicht wählen!
Nicht abgegebene Stimmen gehen verloren. Wenn Sie nicht wählen gehen, entscheiden andere darüber, wer Sie vertritt.
Weil Wahlen allen den gleichen Einfluss ermöglichen!
Jede Stimme zählt gleich viel – unabhängig von Einkommen, Beruf oder sozialem Status. Das ist ein Privileg, das es nicht überall gibt.
Weil Kommunalwahlen unmittelbwar über Ihr tägliches Leben bestimmen!
Politische Entscheidungen wirken sich direkt auf Ihr Leben aus. Wer wählt, bestimmt mit, wohin die Reise geht. In den kommunalen Gremien werden Entscheidungen getroffen, die Sie – anders als zumeist bei Europa‑, Bundes- oder Landtagswahlen – ganz unmittelbar betreffen. Ob die Kita neu gebaut, Vereinsarbeit unterstützt oder die Straße vor Ihrer Haustür saniert wird – all‘ das wird auf kommunaler Ebene in den Rathäusern oder im Kreishaus entschieden.
Weil Wählen unsere Demokratie lebendig hält!
Demokratie lebt nicht nur von Institutionen, sondern in erster Linie von Menschen, die sie aktiv nutzen und gestalten. Bei jeder Wahl zeigen Sie: Sie tragen unser politisches System mit und wollen mitgestalten. Wer wählt, stärkt die Demokratie – wer es nicht tut, schwächt sie.
Weil Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist!
In vielen Ländern auf der Welt dürfen Menschen nicht frei wählen – hier schon. Dieses Recht wurde über Generationen erkämpft. Es zu nutzen, heißt, es zu bewahren.
Weil Nichtwählen aus Protest nicht funktioniert!
Will ich einer Partei einen Denkzettel verpassen, indem ich nicht wähle, funktioniert das nicht. Meine Stimme fällt einfach unter den Tisch. Wähle ich hingegen, kann ich eine Partei klar der anderen vorziehen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten im Landkreis Nienburg ihren Wohnsitz haben.
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie.
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Das gilt für alle Stimmen, die Sie zur Kommunalwahl abgeben dürfen – also für Kreistag, Stadt- und Gemeinderäte, Bürgermeister:innen und auch für die Wahl der Landrätin/des Landrats!
Wie wird gewählt?
Informationen zum Ablauf der Wahl, wie Briefwahl funktioniert und alles weitere Wissenswerte zur Kommunalwahl folgen, sobald durch die Wahlbehörden alle Festlegungen getroffen sind. Schauen Sie doch gelegentlich mal wieder rein oder nutzen Sie die Informationen auf den Seiten der Städte, Samtgemeinden und Flecken, sowie der des Landkreises Nienburg.